Rechtliches
Stand Juni 2026
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle von Silke Kurzmann angebotenen Dienstleistungen Anwendung.
Termine sind entweder telefonisch oder via E-Mail zu vereinbaren.
Die vereinbarten Termine sind einzuhalten oder mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin übernehmen die KundInnen die Kosten der versäumten Sitzung in voller Höhe. Gleiches gilt für unentschuldigtes Fernbleiben.
Silke Kurzmann verpflichtet sich, über die Angelegenheiten, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Parteien bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung oder bei Abbruch der Dienstleistung weiter.
Ihre Daten werden für die interne Weiterverarbeitung unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes gespeichert. Wenn Sie die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Silke Kurzmann hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch die Parteien bzw. durch den Auftraggeber. Die Höhe des Honorars wird am Beginn der Sitzung vereinbart. Das Honorar ist jeweils am Ende jeder Sitzung, spätestens mit Rechnungslegung, fällig.
In einer Sitzung dauert eine Stunde 50 min. Die weitere Zeit wird je angefangene halbe Stunde verrechnet.
Aufgrund der Besonderheit der angebotenen Dienstleistungen wird kein Kostenvoranschlag erstellt und kein Erfolg zugesagt, zumal die Zeitdauer und der Fortschritt ausschließlich von den KundInnen selbst abhängen.
Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere Arbeits-/Verdienstausfall und entgangenen Gewinns, besteht nicht.
Für den Fall des Zahlungsverzuges für fällige Kosten werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszins, mindestens jedoch 12 % p.a., vereinbart. Die für den Zahlungsverzug notwendigen und nützlichen außergerichtlichen Betreibungskosten sind von dem säumigen Vertragspartner zu ersetzen. Für Mahnschreiben werden zumindest EUR 15,00 als Kostenersatz verrechnet.
Allgemeiner Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche ist das Bezirksgericht Graz-Ost, 8010 Graz, Radetzkystraße 27, soweit Vertragspartner nicht Konsumenten sind.